Wenn eine teilstationäre Arbeitstherapie nicht möglich ist, kann Arbeitstherapie in geringerem Ausmaß stundenweise über Heilmittelverordnung durchgeführt werden.
Für unsere Patienten ist diese Therapieform gerade dann geeignet, wenn sie zum ersten Mal seit Jahren wieder ein Produkt mit einem gewissen Verkaufswert herstellen können - und sei es nur für ein paar Stunden in der Woche.